Werde ein Teil von Hochrheinwedding
Als Mitglied von Hochrheinwedding erhalten Ihr nicht nur einen exklusiven Eintrag auf unserer Webseite, sondern auch Zugang zu einem inspirierenden Netzwerk von Gleichgesinnten.
Gemeinsam organisieren wir regelmäßige Styleshootings, bei denen Ihr nicht nur Ihre Fähigkeiten präsentieren, sondern auch von attraktiven
Boni profitieren können.
Die Bewerbung
Bei uns steht die Tür jedem offen, der die Mindestvoraussetzungen erfüllt: Eine offiziell gemeldete Dienstleistung in den Gemeinden der Landkreise Lörrach, Waldshut, sowie den Kantonen Schaffhausen, Zürich, Aargau, Basel-Landschaft und Basel.
Wir glauben an die Vielfalt und den Reichtum der Hochzeitsbranche in unserer Region, und deshalb gibt es bei
Hochrheinwedding keine maximale Anzahl an Mitgliedern pro Branche. Jeder, der mit Leidenschaft und Professionalität in der Welt der Hochzeiten tätig ist, ist eingeladen, Teil unserer einzigartigen Gemeinschaft zu werden.
01.
Vorstellung von sich und seiner Branche
02.
Prüfung der Mindestvoraussetzungen
03.
Buchung Basis oder Premium, Einsendung
04.
Aufnahme ins Netzwerk
05.
Teilnahme an Aktivitäten
Fragen &
Antworten
Zahlung Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Hochzeitsdienstleister. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise und damit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung für die Mitgliedschaftsgebühr ist nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Freischaltung Ihres Eintrags bzw. der Vertragsbeginn erfolgt nach Zahlungseingang. Laufzeit Die Mitgliedschaftsbeiträge werden auf Basis eines Jahres berechnet. Nach der Buchung eines Basis- oder Premium-Eintrags erhalten Sie eine Rechnung für den gesamten Leistungszeitraum im Voraus. Kündigung & automatische Verlängerung Ihre Mitgliedschaft bei Hochrheinwedding kann durch eine schriftliche Kündigung in Textform (per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils vier Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft. Beachten Sie, dass der Vertrag sich automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern keine rechtzeitige Kündigung erfolgt Kann ich als Dienstleister aus einer anderen Region Mitglied bei Hochrheinwedding werden? Nein, die Mitgliedschaft bei Hochrheinwedding ist ausschließlich für lokale Dienstleister in den definierten Regionen (Landkreise Lörrach, Waldshut, Kantone: Schaffhausen, Zürich, Aargau, Basel-Landschaft und Basel) verfügbar. Hochrheinwedding fokussiert sich darauf, ein starkes Netzwerk lokaler Dienstleister zu fördern. Kann meine Mitgliedschaft durch Hochrheinwedding gekündigt werden? Ja, eine Kündigung der Mitgliedschaft durch Hochrheinwedding ist möglich: 1. Wegzug aus dem Hochrheinwedding-Einzugsgebietes 2. Nicht professionelles Verhalten und Schädigung des Rufes von Hochrheinwedding: Falls ein Mitglied sich nicht professionell verhält und den Ruf von Hochrheinwedding oder anderen Mitgliedern schädigt, kann dies zur Kündigung führen. Beispiele hierfür sind die Nichterfüllung von Abmachungen mit Brautpaaren oder Dienstleistern, Rufschädigung von Hochrheinwedding oder deren Mitgliedern sowie mangelnde Qualität der erbrachten Dienstleistungen. Hochrheinwedding legt großen Wert auf Professionalität und den Schutz des Rufs des Netzwerks sowie seiner Mitglieder. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.